ArGe Höhle & Karst Albstadt e.V.

Hier ein paar kurze Infos zum Thema Fledermausschutz:

  • Viele Fledermausarten stehen auf der roten Liste, der vom aussterben bedrohten Tierarten
  • Das betreten von Winterquartieren im Zeitraum von 1.10. bis 31.3. ist, mit wenigen Ausnahmen, verboten (Quelle: BNatSchG, § 39, Abs. 6)
  • Ebenso das Stören oder beschädigen der Sommerquartiere (z.B.: Hausabriss, Dachausbau usw.)

Sollten sie hierzu Fragen haben, oder eine Fledermaus gefunden haben, dürfen sie sich gerne über das Kontaktformular bei uns melden!

Weitere Links zum Thema: