Hier ein paar kurze Infos zum Thema Fledermausschutz:
- Viele Fledermausarten stehen auf der roten Liste, der vom aussterben bedrohten Tierarten
- Das betreten von Winterquartieren im Zeitraum von 1.10. bis 31.3. ist, mit wenigen Ausnahmen, verboten (Quelle: BNatSchG, § 39, Abs. 6)
- Ebenso das Stören oder beschädigen der Sommerquartiere (z.B.: Hausabriss, Dachausbau usw.)
Sollten sie hierzu Fragen haben, oder eine Fledermaus gefunden haben, dürfen sie sich gerne über das Kontaktformular bei uns melden!
Weitere Links zum Thema:
- Arbeitsgemeinschaft Fledermausschutz BaWü
- Was ist zu tun wenn ich eine Fledermaus gefunden habe, ebenfalls auf der Seite der AGF, mit Notfalltelefonummer.